Thunfischkonserven gelten als praktische Proteinquelle und finden sich in nahezu jedem Vorratsschrank. Doch was viele nicht wissen: In diesem scheinbar unkomplizierten Produkt können allergene Stoffe und gesundheitliche Risiken lauern, die weit über die üblichen Verdächtigen hinausgehen. Gerade für Menschen mit Lebensmittelallergien oder Unverträglichkeiten kann dies zu ernsthaften Problemen führen.
Das unterschätzte Risiko: Fischallergene bleiben erhalten
Ein weit verbreiteter Irrtum besagt, dass die Hitzebehandlung beim Konservieren Allergene unschädlich macht. Die Realität sieht anders aus. Eine australische Studie aus dem Jahr 2023 zeigt deutlich, dass Fischallergene auch nach dem Konservierungsprozess ihre allergene Wirkung behalten. Von den untersuchten Probanden reagierten 66 Prozent mit messbaren allergischen Reaktionen auf Proteine aus Fischkonserven.
Die Forscher kamen zu einem eindeutigen Schluss: Fischkonserven sind keine sichere Alternative für Menschen mit Fischallergie. Sie kommen höchstens nach gründlichen medizinischen Tests und unter ärztlicher Aufsicht infrage. Wer auf frischen Fisch allergisch reagiert, sollte also keineswegs davon ausgehen, dass Dosenthunfisch unbedenklich sei.
Histamin: Die unsichtbare Gefahr in der Dose
Neben den Allergenen existiert ein weiteres, oft übersehenes Risiko: Histamin. Dieser Stoff entsteht durch den Abbau von Eiweiß und ist hitzestabil – das bedeutet, er übersteht den Konservierungsprozess unbeschadet. Besonders Thunfisch neigt zur Histaminbildung, wenn er nicht sachgerecht gelagert wird.
Die Zahlen deutscher Lebensmittelüberwachungsbehörden sind alarmierend. Im Jahr 2024 wurden 138 Thunfischproben untersucht. Bei zwei Proben stellten die Kontrolleure gesundheitsschädliche Histamingehalte fest, bei 14 weiteren Proben wurden Verderbnis oder mikrobiologische Verunreinigungen nachgewiesen. Noch drastischer fielen die Ergebnisse 2022 aus: Von 18 Thunfischproben aus der Gastronomie waren zehn auffällig. Fünf davon überschritten den rechtlichen Grenzwert von 200 Milligramm pro Kilogramm, zwei erreichten sogar erschreckende 2000 Milligramm pro Kilogramm.
Symptome einer Histaminvergiftung erkennen
Eine Histaminvergiftung, auch Skombroid-Reaktion genannt, zeigt sich meist innerhalb weniger Minuten bis Stunden nach dem Verzehr. Die Symptome reichen von Hautrötungen, Schwindel und Übelkeit über Erbrechen und Durchfall bis hin zu Atemnot und in schweren Fällen sogar Schockzuständen. Diese Reaktionen ähneln allergischen Symptomen, haben aber eine andere Ursache und können jeden treffen – nicht nur Allergiker.
Besonders tückisch: Histamin verändert weder Aussehen noch Geruch des Fisches merklich. Eine verdorbene Dose lässt sich also nicht immer erkennen. Die Bildung erfolgt vor allem dann, wenn Thunfisch nach dem Fang oder nach dem Öffnen der Dose nicht ausreichend gekühlt wird.
Richtige Lagerung als Schlüssel zur Sicherheit
Nach dem Öffnen sollte Thunfisch umgehend in saubere, verschließbare Behälter umgefüllt werden. Die Lagerung muss im Kühlschrank bei maximal sieben Grad Celsius erfolgen. Selbst unter diesen Bedingungen sollte der Fisch innerhalb von zwei bis maximal drei Tagen verbraucht werden. Längere Aufbewahrung erhöht das Risiko der Histaminbildung erheblich.
Ungeöffnete Dosen sollten kühl und trocken gelagert werden. Auch wenn das Haltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist, können beschädigte oder aufgeblähte Dosen ein Warnsignal sein. Solche Produkte gehören entsorgt, nicht auf den Teller.
Kreuzkontamination und versteckte Allergene
Neben Fischallergenen und Histamin existiert ein drittes Problemfeld: die Kreuzkontamination mit anderen Allergenen. In Produktionsanlagen werden häufig verschiedene Artikel nacheinander oder parallel verarbeitet. Dabei können Spuren von Soja, Sellerie, Senf oder Milchprodukten auf Thunfischkonserven übertragen werden.
Besonders tückisch sind die verwendeten Zusatzstoffe. Pflanzenöle als Einlegemedium stammen oft aus Soja. Auch wenn raffinierte Öle in der Regel als allergenarm gelten, reagieren manche Menschen dennoch darauf. Aromen und Gewürzmischungen können allergene Komponenten enthalten, die in der Zutatenliste nicht vollständig aufgeschlüsselt werden. Hydrolysierte Proteine zur Geschmacksverstärkung stammen oft aus Soja oder Weizen.
Die rechtliche Situation bei Spurenkennzeichnungen
Die Formulierung „Kann Spuren von … enthalten“ ist freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Viele Unternehmen nutzen diese Kennzeichnung präventiv zur rechtlichen Absicherung – selbst wenn das Kontaminationsrisiko minimal ist. Andere verzichten darauf, obwohl durchaus ein Risiko besteht. Für Verbraucher entsteht dadurch eine verwirrende Situation: Ein fehlendes „Kann Spuren enthalten“-Etikett ist keine Garantie für Spurenfreiheit.
Hersteller müssen bestimmte Allergene klar kennzeichnen, wenn sie als Zutat verwendet werden. Dazu zählen unter anderem glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf und Sesam. Bei Spuren, die durch Kreuzkontamination in das Produkt gelangen, bewegen sich Produzenten jedoch in einer rechtlichen Grauzone.

Praktische Hinweise für den Einkauf
Die Zutatenliste ist der erste Anlaufpunkt beim Kauf. Je kürzer, desto übersichtlicher. Idealerweise enthält eine Dose lediglich Thunfisch, Wasser oder Olivenöl und eventuell Salz. Sobald Begriffe wie „natürliches Aroma“, „Gewürzextrakt“ oder E-Nummern auftauchen, lohnt sich genaueres Hinsehen.
Allergiker sollten unbedingt auf Spurenhinweise achten, auch wenn diese rechtlich nicht verbindlich sind. Im Zweifelsfall hilft ein direkter Kontakt zum Hersteller. Seriöse Unternehmen verfügen über detaillierte Informationen zu ihren Produktionsabläufen und können Auskunft über potenzielle Kreuzkontaminationsrisiken geben. Produkte mit Bio-Zertifizierung unterliegen oft strengeren Produktionsrichtlinien und separaten Verarbeitungslinien. Dies reduziert, wenn auch nicht vollständig eliminiert, das Risiko von Kreuzkontaminationen.
Die Angabe einer konkreten Fangmethode oder Herkunftsregion deutet oft auf eine transparentere Produktionskette hin. Solche Details lassen Rückschlüsse auf Qualitätsstandards und Sorgfalt bei der Verarbeitung zu. Kleinere Produktionsbetriebe, die sich auf wenige Produkte spezialisieren, haben tendenziell ein geringeres Kontaminationsrisiko als Großanlagen mit vielfältigem Sortiment.
Was tun bei unklarer Deklaration
Wenn die Produktinformationen nicht ausreichen, haben Verbraucher verschiedene Möglichkeiten. Viele Hersteller bieten mittlerweile umfassende Allergenlisten auf ihren Websites an, die über die Verpackungsangaben hinausgehen. Diese Listen schlüsseln auf, welche Produktionslinien für welche Produkte genutzt werden und wo Kontaminationsrisiken bestehen.
Der Kundenservice ist eine weitere wichtige Anlaufstelle. Per E-Mail oder Telefon können spezifische Fragen zu einzelnen Produktchargen gestellt werden. Chargennummern ermöglichen eine genaue Rückverfolgung und konkrete Aussagen über die Produktionsbedingungen einer bestimmten Dose. Verbraucherzentralen bieten ebenfalls Unterstützung und können bei unklaren Kennzeichnungen vermitteln. Sie dokumentieren Beschwerden und üben Druck auf Hersteller aus, transparenter zu kommunizieren.
Die Rolle der Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelkontrollen prüfen stichprobenartig, ob Produkte korrekt gekennzeichnet sind und keine gesundheitsschädlichen Konzentrationen von Histamin oder nicht deklarierten Allergenen enthalten. Werden Verstöße festgestellt, können Rückrufe angeordnet und Bußgelder verhängt werden. Allerdings decken diese Kontrollen nur einen Bruchteil der im Handel befindlichen Produkte ab.
Verbraucher können aktiv zur Lebensmittelsicherheit beitragen, indem sie Auffälligkeiten melden. Treten nach dem Verzehr eines als unbedenklich angenommenen Produkts allergische Reaktionen oder Vergiftungssymptome auf, sollte dies dokumentiert und der zuständigen Überwachungsbehörde gemeldet werden. Nur durch solche Meldungen können systematische Probleme erkannt und behoben werden.
Eigenverantwortung als Grundlage für sichere Ernährung
Die Verantwortung für die eigene Gesundheit lässt sich nicht vollständig an Hersteller oder Kontrollbehörden delegieren. Gerade Menschen mit schweren Allergien oder Histaminintoleranz müssen ein hohes Maß an Eigeninitiative entwickeln. Das bedeutet: Etiketten kritisch lesen, bei Unklarheiten nachfragen und im Zweifel auf ein Produkt verzichten.
Ein hilfreiches Vorgehen ist das Führen eines Ernährungstagebuchs, in dem konsumierte Produkte samt Chargennummer notiert werden. Bei auftretenden Reaktionen lässt sich so schneller eingrenzen, welches Produkt die Ursache sein könnte. Diese Dokumentation hilft auch Ärzten bei der Diagnose und Therapie. Die Kommunikation mit behandelnden Allergologen sollte regelmäßig erfolgen. Neue Erkenntnisse über Kreuzreaktionen, hitzeresistente Allergene und versteckte Risiken entstehen kontinuierlich.
Mittlerweile existieren verschiedene Apps, die beim Scannen von Barcodes Informationen zu Allergenen liefern. Diese basieren auf Herstellerdatenbanken und Nutzerbewertungen. Auch wenn solche Tools nützlich sind, sollten sie nur als ergänzende Orientierung dienen – die direkte Überprüfung der Verpackung bleibt unverzichtbar. Online-Datenbanken von Allergikerverbänden sammeln Erfahrungsberichte und bewerten Produkte hinsichtlich ihres Allergenrisikos. Der Austausch mit anderen Betroffenen liefert praktische Einblicke, die über offizielle Angaben hinausgehen.
Thunfischkonserven sind komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Wer Allergien hat, unter Histaminintoleranz leidet oder auf bestimmte Inhaltsstoffe empfindlich reagiert, muss wachsam bleiben und sich aktiv informieren. Das größte Risiko liegt nicht nur in versteckten Zusatzstoffen, sondern in den hitzeresistenten Fischallergenen selbst und in der Histaminbildung durch unsachgemäße Lagerung. Die Lebensmittelindustrie hat zwar Fortschritte in der Kennzeichnung gemacht, doch erhebliche Lücken bleiben bestehen. Verbraucherschutz beginnt beim mündigen Verbraucher selbst – mit kritischem Blick, gezielten Fragen, sachgerechter Lagerung und der Bereitschaft, sich nicht mit vagen Angaben zufriedenzugeben.
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